Mit ihr haben Sie das Recht, sich unbegrenzt in den USA aufzuhalten und dort zu arbeiten. Das Einzige, was Sie brauchen, ist etwas Glück. Neben den Nichteinwanderungs-Visa ist das USCIS auch für Einwanderungsvisa und die sog. Green Card zuständig. Der durch die Erlangung des Einwanderungsvisums bzw. der Green Card herbeigeführte Permanent Resident Status eröffnet dem Inhaber eine unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die nicht wie bei den o. g. Nichteinwanderungs-Kategorien an ein bestimmtes Unternehmen gebunden ist. Personen mit außerordentlichen berufliche Qualifikationen oder Erfahrungen, also u.a. Professoren, Wissenschaftler, Manager, aber auch Sportler haben Zugang zu „Vorzugskategorien“, die ihnen im Rahmen des Quotensystems eine schnellere Berücksichtigung ermöglich (so auch bei Verwandten von U.S. Bürgern).
Das gilt auch für Ausländer, die mindestens USD 1 Million (oder in bestimmten Fördergebieten USD 500.000) in ein aktives Unternehmen investieren und 10 Arbeitsplätze schaffen oder erhalten (wegen des häufigen Erwerbs von Fast Food Franchise Restaurants wird dieses Visum auch als McDonalds´s Visum bezeichnet). Dieses EB-5 Visum bietet dem Antragsteller und seiner Familie sofort die Daueraufenthaltserlaubnis. Im Gegensatz zu den beschäftigungsabhängigen Nichteinwanderungsvisa ist die Green Card nicht an ein bestimmtes Unternehmen gebunden.
Die Daueraufenthaltsberechtigung kann auf zwei Wegen erlangt werden: - Arbeitsbezogene Einwanderung: Vorlage einer Arbeitserlaubnis (labor certifification) - Familienbezogene Immigration: Enge verwandtschaftliche Beziehungen zu einem U.S.
Staatsangehörigen oder zu einer Person mit Daueraufenthalsterlaubnis Wenn sich ein Ausländer bereits mit einem Nichteinwanderungsvisum in den Vereinigten Staaten aufhält, kann er nur unter sehr engen´Voraussetzungen (Beispiel: L-1A Visum) eine Änderung seines Status in eine Einwanderungskategories beantragen und nur dann, wenn er die USA legal betreten hat.
Zu Beginn wird die Green Card auf zwei Jahre befristet, um Missbrauch (z.B. Scheinehen) vorzubeugen. Hat man diese Probezeit bestanden, erhält man die unbefristete Aufenthaltsberechtigung.
Insgesamt werden ca. 140.000 Green Cards pro Jahr vergeben. Erhält man sie in dem Jahr der Antragstellung, so wird man auf eine Warteliste gesetzt und erhält das Visum zum nächstmöglichen Termin.
Steuerliche Folgen Jeder Aufenthalt in den USA von mehr als 183 Tagen (nach einer Formel über drei Jahre gerechnet) sowie die Green Card bewirkt die unbeschränkte Steuerpflicht in den USA. Danach unterliegt der Betroffene der amerikanischen Besteuerung auf sein gesamtes weltweites Einkommen (was allerdings vielfach durch Doppelbesteuerungsabkommen abgemildert wird). Vor der Beantragung eines Einwanderungsvisums sollten die hieraus resultierenden steuerlichen Vor- und Nachteile abgewogen werden.
Einbürgerung Von den oben angeführten Aufenthaltsgenehmigungen ist die Einbürgerung zu unterscheiden. Ausländer mit einer Daueraufenthaltsberechtigte (Green Card) können die amerikanische Staatsangehörigkeit erwerben, wenn sie bei der Antragstellung nachweisen können, daß sie seit fünf Jahren ständig in den USA leben. Der Einbürgerungsantrag ist ebenfalls bei der USCIS zu stellen. Die explizite Anerkennung des amerikanischen Wertesystems wird vorausgesetzt.
Zusammenfassung Das amerikanische Aufenthalts- und Einwanderungsrecht ist eine außerordentlich schwierige und komplexe Materie, die hier nur ansatzweise mit ihren allgemeinen Regelungen dargestellt werden konnte. Im Einzelfall sind neben dem eigentlichen Gesetzestext, dem Immigration and Nationality Act, gibt es zahlreiche Verordnungen und Anweisungen, die in ihrer Anwendung insbesondere einschlägige Erfahrungen erfordern, um Fehler zu vermeiden. Deshalb wird dringend empfohlen, das genaue Vorgehen bei einem geplanten längeren Aufenthalt in den USA mit einem versierten Fachmann abzustimmen. ganzen Artikel lesen
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